Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für Privatsprechstunde

29223 Celle
Vollzeit
11.07.2025
Vollzeit
Allgemeines Krankenhaus Celle

Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für Privatsprechstunde

Stellenbeschreibung

Für unsere Unfallchirurgie, Orthopädie und Ästhetische Chirurgie im Allgemeinen Krankenhaus Celle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit eine Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für die Privatsprechstunden.

UNSER ANGEBOT

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Eine qualifizierte Einarbeitung
  • Tarifliche Vergütung gemäß TVöD zzgl. der üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
  • Betriebliche Altersversorgung (VBL)
  • Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in unserer Gesundheitsakademie
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie - für eine ausgewogene Work-Life-Balance
  • Geförderte Hansefit-Mitgliedschaft für Fitness, Wellness & mehr
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement ("machtfit") mit jährlich 50 € Guthaben
  • Exklusive Mitarbeitervergünstigungen bei über 200 Partnerunternehmen via corporate benefits

IHR PROFIL

  • Abgeschlossene Berufsausbildung zum medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer
  • Erfahrung in der Sprechstundenorganisation und -koordination
  • Kenntnisse im Bereich des Formularwesens für die Berufsgenossenschaft wünschenswert
  • Kenntnisse in der Abrechnung wünschenswert
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Organisationstalent mit dem gewissen "Rundumblick"
  • Freundliches, serviceorientiertes Auftreten und Freude am Umgang mit Patienten
  • Teamorientiert
  • Gepflegtes Erscheinungsbild

IHRE AUFGABEN

  • Führen und Organisieren der Privatsprechstunden
  • Vertretung der BG-Sprechstunde
  • Bearbeitung des Schriftverkehrs der D-Arzt-Berichte
  • Telefonvertretung und Unterstützung im Chefarztsekretariat Unfallchirurgie und Orthopädie

ANSPRECHPARTNER UND INFORMATIONEN

STEPHANIE OTTE

Leiterin Patientenmanagement

05141 72-3427
Einstellungsvoraussetzung

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist ein vollständiger Masernimpfschutz (zweifach) Einstellungsvoraussetzung.