Der Lehrplan der dreijährigen Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Phasen, die sich abwechseln (1 Woche Theorie, 2 Wochen Praxis). Der theoretische Unterricht erfolgt an der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“. Der praktische Unterricht orientiert sich an fächerübergreifenden Lernfeldern. Der Ausbildung liegt die Verordnung über die Berufsausbildung zum MFA zugrunde und beinhaltet folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:
Verfügen Sie über Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft und Organisationsgeschick? Dann liegen Sie mit der Entscheidung für eine Ausbildung zum/zur Medzinischen Fachangestellten genau richtig. Sie unterstützen das medizinische Fachpersonal bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten. Zudem übernehmen sie organisatorische und verwaltende Tatigkeiten.
Die Medizinischen Fachangestellten sind oftmals die ersten Ansprechpartner/innen für die Patienten und Patientinnen und sorgen für einen reibungslosen Klinikalltag. Sie betreuen den Patienten und die Patientin während der Behandlung und assistieren. Dazu gehören z.B. EKG schreiben, Assistenz bei Untersuchungen, Blutabnahmen für Laboruntersuchungen, die Verabreichung von Medikamenten gemäß der ärztlichen Verordnungen und das Anlegen von Verbänden. Die Organisation und Verwaltung in den medizinischen Fachbereichen und Spezialambulanzen stellen einen wesentlichen Bestandteil der verantwortungsvollen Tätigkeit dar.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.
Masern-Immunitätsnachweis: Bitte beachte, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber einstellen können, die über eine Immunität gegen Masern verfügen. Der entsprechende Nachweis muss von Ihnen vorgelegt werden.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Die Bewerbungskosten werden entsprechend geltender Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.