Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des Haustarifvertrages n.ä.P. und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe U7 möglich.
Der Einsatz erfolgt von Montag bis Freitag. Nacht- und Wochenenddienste sind nicht vorgesehen. Ihre Tätigkeit ist explizit für das ambulante Operieren geplant. Standardisierte und planbare Abläufe sind die Grundlage Ihrer erfolgreichen Einarbeitung im Zentral-OP.
Braucht Ihr ganzes Können - Ihr Aufgabengebiet:Erhebung und Einschätzung von Patientenbedürfnissen, um eine individuelle und sichere Versorgung zu gewährleisten.
Organisation rund um den OP-Ablauf – inklusive fachgerechter Vorbereitung und Nachbereitung der Eingriffe sowie Kontrolle von Instrumenten, Geräten und Materialien.
Sichere Ausführung medizinischer Anordnungen und Anwendung infektionsprophylaktischer Maßnahmen nach aktuellem Standard.
Sorgfältige Dokumentation aller OP-relevanten Daten sowie Betreuung von Patient*innen im Rahmen klinischer Studien.
Wissen weitergeben: Anleitung und Unterstützung unserer Auszubildenden im Praxisalltag.
Elena Koch
Tel.: 0351-458 2594
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.