Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter/ Wissenschaftliche Mitarbeiterin (m/w/d)
im Zentrum für Medizinische Informatik
Die Stelle ist am Zentrum für Medizinische Informatik (ZMI) – einer Kooperation der Dresdner Hochschulmedizin mit der Professur für Medizinische Informatik der TU Dresden – im Kontext des NUM-Projekts ENRICH angesiedelt.
Das NUM-Projekt ENRICH entwickelt ein standortübergreifendes Zugangsportal für Forschungsdaten, das die Sichtbarkeit und Nutzung medizinischer Dateninfrastrukturen im gesamten Konsortium verbessert. Der Dresdner Beitrag liegt in der Erweiterung der NUKLEUS-Studienplattform um klinische Labordaten: Bestehende Prozesse zur Labordatenerfassung werden analysiert und transformiert, manuelle Dateneingaben durch automatisierte, qualitätsgesicherte Datenflüsse abgelöst und lokale Systeme an die zentrale Forschungsinfrastruktur angebunden.
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zunächst für 24 Monate mit der Möglichkeit zur Promotion befristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV-L) und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe E13 möglich.
Ihre Aufgaben:Antonia Schulz
Tel: 0351-458 77306
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.