Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 900 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren. Unsere Kindertagesstätten orientieren sich an der ILKE©- Methodologie – wir setzen alles daran das Potenzial lernbegieriger Kinder zu entfalten.
Vielfalt aus gutem Grund! Wir sind geprägt von einer offenen Arbeitskultur und bunt gemischten Kinder- und Jugendangeboten. Unsere vielfältigen stjg-Teams heißen Alle willkommen.
Für unser wachsendes Team der Kita Schwalbennest suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
in Teilzeit oder Vollzeit (70% bis 100%)
Dein zukünftiger Arbeitsplatz
Die Kita Schwalbennest in Stuttgart-Giebel bietet 60 Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt ein unterstützendes Umfeld, dass sie in ihrer individuellen Entwicklung begleitet. Unsere besondere Lage im GiebelHaus ermöglicht kurze Wege, lebendige Kooperationen im Stadtteil und ein vielfältiges Miteinander. Als Teil der Stuttgarter Kitas S+ arbeiten wir nach trägerübergreifenden Qualitätsstandards, die gelebte Inklusion, professionelle Teamarbeit und eine enge Zusammenarbeit mit Familien stärken. Die feste Einbindung von Inklusionsfachkräften erweitert unser Team fachlich und schafft beste Voraussetzungen für die Teilhabe aller Kinder.
Dein Profil
Wir bieten
Dein Aufgaben
Gibt es noch Fragen?
Rückfragen zum Bewerbungsablauf beantwortet dir gern das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de
Deine aussagekräftige Bewerbung (inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und aller relevanten Zeugnisse) bitte über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de einreichen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.