Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H).
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen zwingend vorzulegen:
- Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
- Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikationen (Zeugnisse und Urkunden - Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen bzw. Nachweise über berufliche Erfahrungen und
- ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb
Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.