Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:
- Schülerbezogene Maßnahmen:
o individuelles Arbeiten mit Kindern
o Alltagsbewältigung (Strukturierung)
o systemisches Arbeiten
o Anamnese
o Entwicklungseinschätzung
o Verstärkerprogramme
o bes. Aktivitäten
o offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler
- Unterrichtsbezogene Maßnahmen:
o Unterstützen/Beraten bei individuellen Lernwegen
o Förder- und Fordermaßnahmen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialverhalten
o Wahrnehmung und Kommunikation
o Sprachtraining als Grundlage sozialer Verhaltens- und Ausdrucksmöglichkeiten
- Außerschulische Maßnahmen:
o Eltern/Familie
o Verständnis kultureller Erwartungen
o Steuerung und Kooperation der Netzwerkarbeit
o Beratung von Lehrkräften bez. auf den Unterricht
o Schülereinzelfallberatung/ Hospitation mit kollegialem Feedback (präventiv und konfliktbezogen)
o Erarbeitung von konzeptionellen Inhalten zusammen mit Kollegium/Schulleitung.
o Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams
o Mitarbeit bei der konzeptionellen Ausarbeitung des Ganztages
Insbesondere nachfolgende Aufgaben sind immanent:
- Unterstützung von einzelnen Lehrkräften
(z.B. Führen von und Unterstützung bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten; Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft; Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozesse im Unterricht und in Lerngruppen)
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler
(z.B. Umgang mit Fehlzeiten, Reflexion des Verhaltens einzelner Schülerinnen und Schüler, Soziales Training im Bereich der Konfliktfähigkeit)
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztag ab dem Schuljahr 25/26 verändert sich Schule für alle Beteiligten. Wir sehen es als unsere Aufgabe und Chance, diesen Prozess mitzugestalten. Ihre Aufgabe wird es sein das Aufgabenfeld der UBUS Kraft für den Ganztag vorzubereiten und sich gewinnbringend in den Ganztag einzubringen.
- Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
(z.B. bei Unterrichtsstörrungen- Reflexion des eigenen Verhaltens der Schüler*innen in solchen Situationen mit dem Ziel zur Teilnahme am regulären Unterricht)
- Unterstützung des Kollegiums
(z.B. Übernahme von Aufsichten als Unterstützung des Kollegiums und Betreuung der Schülerinnen und Schüler)
(z.B. Kooperation mit Eltern/ Betreuerinnen/Betreuer; Übergangsmanagement, Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen, etc.)
(z.B. Inner- und Außerschulische Vernetzung)
(z.B. Umsetzung von AG’s mit kompetenzorientierten Inhalten (u.a. Kommunikations-, Emphatie-, Konfliktkompetenz).)
(z.B. Durchführung einer Mediatoren - AG (z.B. "Pausenengeln").)
(z.B. Beratung von Eltern in Erziehungsfragen oder aber auch Betreuerinnen und Betreuer; Beratung von Schülerinnen und Schülern; Teilnahme an Kollegialen Fallberatung im Sinne Multiprofessioneller Teams)
(z.B. Unterstützung von Lehrkräfteteams)
Als selbstständige Schule ist es unser Ziel unsere pädagogische Arbeit konstant zu evaluieren und zu verbessern. In diesem Prozess ist es wichtig, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule in diesen Prozess einbringen und stetig an der Entwicklung innerhalb der Arbeitsgruppen oder in der Steuergruppe mitarbeiten.
- Offene Angebote für alle Schüler und Schülerinnen
(z.B. Betreuung eines Rückzugraumes, Soziales Training im Bereich Konfliktbewältigung)
(z.B. Angebote zur individuellen Förderung fachlicher oder sozialer Kompetenzen; psychosoziale Beratung; Bewerbungstraining: Projekte in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule)
- Teilnahme an Klassenfahrten, Unterrichtsgängen und Ausflügen
- Ausbildung in einem Mediatoren Programm z.B. Pausenengel
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Stellenumfang: 1,0 Stelle
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation in Anwendung der Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H).
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.
Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen zwingend vorzulegen:
- Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,
- Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikationen (Zeugnisse und Urkunden - Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),
- Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen bzw. Nachweise über berufliche Erfahrungen und
- ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).
Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.