Die Jugendhilfe Essen gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Essen, begründet ihren Auftrag und ihre konkreten Angebote aus den Zielen und Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Sie will zu dem Abbau sozialer Ungleichheit, der Sicherung der allgemeinen Förderung junger Menschen und zum Ausgleich von Benachteiligungen durch die Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote beitragen. Sie hat ihren Sitz in Essen und begleitet mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fast 20.000 Kinder und Jugendliche in den Aufgabenfeldern der Offenen Ganztagsschule und der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Wir suchen dich ab 01.09.2026. Begleite, fördere und stärke Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen des Ganztags Plus.
Förderschwerpunkte: Geistige Entwicklung; Lernen, emotionale und soziale Entwicklung; Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache
Deine Aufgaben:
Gestaltung der pädagogischen Betreuung und Förderung
Personenzentrierte Deckung der besonderen heilpädagogischen und pflegerischen Bedarfe der Kinder
Sicherstellung des Teilhabeprozesses
Planung, Durchführung und Evaluation von Einzel- und Kleingruppenangebote mit den Schwerpunkten Vorhalten einer verbindlichen Tagesstruktur, Sozialverhalten, Kommunikation, Orientierung und Mobilität
Mitwirkung bei der Weiterentwicklung unserer Angebote
Enge Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Schulleben.
Dein Profil:
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in (Erfahrung mit der Zielgruppe wünschenswert), B.A. Rehabilitationspädagogik (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
Die Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zum einfühlsamen, sensiblen Umgang mit Menschen mit einer Behinderung
Hohe Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit, Motivation und Verantwortungsbewusstsein
Die Bereitschaft zur Weiterbildung
Das bieten wir dir:
Tarifliche Vergütung (TVöD SuE S8b)
Unbefristete Anstellung bei einer städtischen Tochtergesellschaft
30 Wochenstunden
30 Urlaubstage bei einer 5 Tage/Woche + 2 Regenerationstage
Zusätzliche freie Tage am 24.12., 31.12. sowie Rosenmontag
Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen