Erzieher_innen (S8b)

Blumenstraße 9, 42853 Remscheid
Vollzeit
03.08.2026
Vollzeit

Stellenbeschreibung

Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026

© shutterstock, Rawpixel.com

Erzieherin/Erzieher
Heilerziehungspfleger/in mit besonders
schwieriger fachlicher Tätigkeit

Sichere Jobperspektiven und vielseitige Einsatzfelder

bietet der Beruf der Erzieherin/des Erziehers bzw.

der Heilerziehungspflegerin/des Heilerziehungs-

pflegers bei der Caritas. Mit über 200.000 Kräften in

rund 10.000 Einrichtungen und Diensten deutsch-

landweit ist die Caritas einer der größten und erfah-

rensten Arbeitgeber und Ausbilder von Berufstätigen

im Sozial- und Erziehungsdienst.

Erzieher/innen sowie Heilerziehungspfleger/innen mit

besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit sind bei der

Caritas in der Entgeltgruppe S8b der Anlage 33 zu den

AVR* eingruppiert. Ihre Vergütung setzt sich aus ver-

schiedenen Bestandteilen zusammen: Das monatliche

Gehalt laut AVR-Tabelle liegt zwischen 3.578,87 Euro

im ersten und 5.190,90 Euro ab dem 16ten Berufsjahr.

Daneben erhalten Erzieher/innen und Heilerziehungs-

pfleger/innen die SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro

und mit der Novembervergütung zusätzlich eine Jahres-

sonderzahlung von derzeit 86,00 Prozent der Monats-

vergütung. Hinzu kommt bei einer Beschäftigung im

Heim noch die Wohnzulage von bis zu 100,00 Euro.

Zu diesen regelmäßigen Gehaltsbestandteilen können,

abhängig von den Arbeitszeiten, noch eine Schicht-

zulage von 100,00 Euro sowie Zeitzuschläge für Arbeit

am Sonntag oder nachts hinzukommen. Zusätzlich zum

genannten Gehalt finanziert der Arbeitgeber das soge-

nannte Leistungsentgelt oder die Sozialkomponente** so-

wie eine betriebliche Altersversorgung, beispielsweise bei

der Katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) in

Köln***. Die regelmäßige Arbeitszeit bei vollem Beschäfti-

gungsumfang beträgt 39 Stunden pro Woche. Bei einer

5-Tage Woche gewährt die Caritas 30 Tage Urlaub sowie

zwei Regenerationstage.

Ausgabe für die Regionen

Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,

Nord und Nordrhein-Westfalen

BERATUNGS-

STELLEN

TAGES-

EINRICHTUNGEN

FÜR KINDER UND

JUGENDLICHE

BEHINDERTEN-

EINRICHTUNGEN

UND WERK-

STÄTTEN

KINDERHEIME

JUGEND-

WOHNHEIME

ERZIEHER/IN

HEILERZIEHUNGS-

PFLEGER/IN
FREIZEIT-

EINRICHTUNGEN

UND JUGEND-

ZENTREN SONSTIGE

SOZIALE

EINRICHTUNGEN

Ausgabe für die Regionen

Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,

Nord und Nordrhein-Westfalen

Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026

Erzieher/in und

Heilerziehungspfleger/in (S8b)

im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 3.578,87 € 42.946,44 €

SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €

Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.361,63 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 938,13 €

Gesamtvergütung 3.908,87 € 51.206,20 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.072,37 €

im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 4.091,94 € 49.103,28 €

SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €

Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.802,87 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 1.061,27 €

Gesamtvergütung 4.421,94 € 57.927,42 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.475,64 €

ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 5.190,90 € 62.290,80 €

SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €

Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 4.747,97 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 1.325,02 €

Gesamtvergütung 5.520,90 € 72.323,79 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 4.339,43 €

Weitere Informationen zur KZVK:

http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/

Hinweise:

Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier

nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend

höher sein.

  • Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des

Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen

für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“

beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in

Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).

** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten

Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-

komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-

tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld

verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-

vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne

Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des

Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.

*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen

wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-

temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-

ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.

Herausgegeben von der

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas

Dreisamstraße 15

79098 Freiburg

Telefon +49 761 200792

info@caritas-dienstgeber.de

www.caritas-dienstgeber.de

© shutterstock, Olesia Bilkei