Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
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Erzieherin/Erzieher
Heilerziehungspfleger/in mit besonders
schwieriger fachlicher Tätigkeit
Sichere Jobperspektiven und vielseitige Einsatzfelder
bietet der Beruf der Erzieherin/des Erziehers bzw.
der Heilerziehungspflegerin/des Heilerziehungs-
pflegers bei der Caritas. Mit über 200.000 Kräften in
rund 10.000 Einrichtungen und Diensten deutsch-
landweit ist die Caritas einer der größten und erfah-
rensten Arbeitgeber und Ausbilder von Berufstätigen
im Sozial- und Erziehungsdienst.
Erzieher/innen sowie Heilerziehungspfleger/innen mit
besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit sind bei der
Caritas in der Entgeltgruppe S8b der Anlage 33 zu den
AVR* eingruppiert. Ihre Vergütung setzt sich aus ver-
schiedenen Bestandteilen zusammen: Das monatliche
Gehalt laut AVR-Tabelle liegt zwischen 3.578,87 Euro
im ersten und 5.190,90 Euro ab dem 16ten Berufsjahr.
Daneben erhalten Erzieher/innen und Heilerziehungs-
pfleger/innen die SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro
und mit der Novembervergütung zusätzlich eine Jahres-
sonderzahlung von derzeit 86,00 Prozent der Monats-
vergütung. Hinzu kommt bei einer Beschäftigung im
Heim noch die Wohnzulage von bis zu 100,00 Euro.
Zu diesen regelmäßigen Gehaltsbestandteilen können,
abhängig von den Arbeitszeiten, noch eine Schicht-
zulage von 100,00 Euro sowie Zeitzuschläge für Arbeit
am Sonntag oder nachts hinzukommen. Zusätzlich zum
genannten Gehalt finanziert der Arbeitgeber das soge-
nannte Leistungsentgelt oder die Sozialkomponente** so-
wie eine betriebliche Altersversorgung, beispielsweise bei
der Katholischen Zusatzversorgungskasse (KZVK) in
Köln***. Die regelmäßige Arbeitszeit bei vollem Beschäfti-
gungsumfang beträgt 39 Stunden pro Woche. Bei einer
5-Tage Woche gewährt die Caritas 30 Tage Urlaub sowie
zwei Regenerationstage.
Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
BERATUNGS-
STELLEN
TAGES-
EINRICHTUNGEN
FÜR KINDER UND
JUGENDLICHE
BEHINDERTEN-
EINRICHTUNGEN
UND WERK-
STÄTTEN
KINDERHEIME
JUGEND-
WOHNHEIME
ERZIEHER/IN
HEILERZIEHUNGS-
PFLEGER/IN
FREIZEIT-
EINRICHTUNGEN
UND JUGEND-
ZENTREN SONSTIGE
SOZIALE
EINRICHTUNGEN
Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
Erzieher/in und
Heilerziehungspfleger/in (S8b)
im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.578,87 € 42.946,44 €
SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €
Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.361,63 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 938,13 €
Gesamtvergütung 3.908,87 € 51.206,20 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.072,37 €
im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 4.091,94 € 49.103,28 €
SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €
Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.802,87 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.061,27 €
Gesamtvergütung 4.421,94 € 57.927,42 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.475,64 €
ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 5.190,90 € 62.290,80 €
SuE-Zulage 130,00 € 1.560,00 €
Wohnzulage 100,00 € 1.200,00 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 4.747,97 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.325,02 €
Gesamtvergütung 5.520,90 € 72.323,79 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 4.339,43 €
Weitere Informationen zur KZVK:
http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/
Hinweise:
Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier
nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend
höher sein.
Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen
für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“
beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in
Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).
** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten
Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-
komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-
tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld
verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-
vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne
Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des
Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.
*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen
wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-
temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-
ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.
Herausgegeben von der
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas
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