Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Knapp 1.000 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Vielfalt aus gutem Grund! Wir sind geprägt von einer offenen Arbeitskultur und bunt gemischten Kinder- und Jugendangeboten. Unsere vielfältigen stjg-Teams heißen Alle willkommen.
Wir suchen ab 01.09.2025 für die Gesamtförderklasse der GTS Pelikanschule eine
Betreuungskraft / Quereinsteiger (m/w/d) für Grundschulförderklassenkinder
unbefristet in Teilzeit (75 %)
Dein zukünftiger Arbeitsplatz
Die Grundschulförderklassen arbeiten ganzheitlich und stellen eine Übergangsform vom spielerischen Lernen im Kindergarten zum strukturierten Lernen der Schule dar. Sie sollen emotionale, soziale, kognitive und motorische Fähigkeiten fördern. Für jedes Kind wird ein individueller Entwicklungsplan erstellt. Die Kooperation zwischen der Grundschulförderklasse und der Grundschule, den Eltern und anderen Fördereinrichtungen (z. B. Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Frühförderstellen etc.) spielt eine große Rolle. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im sozialen Lernen, der Sprachförderung, dem mathematischen Grundverständnis, Fertigkeiten im kreativen Gestalten, Erleben von Sport und Spiel. Eingeübt werden soll auch ein strukturierter Tagesablauf, der dann in der Grundschule vorherrschend ist.
Mehr Infos zur Einrichtung findest du hier https://www.pelikanschule.de/
Deine Aufgaben
Dein Profil
Was wir bieten
Gibt es noch Fragen?
Rückfragen zum Bewerbungsablauf beantwortet Ihnen gern das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de
Ihre aussagekräftige Bewerbung (inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und aller relevanten Zeugnisse) senden Sie uns bitte über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.