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Medi-Karriere Magazin Personaluntergrenzen in der Pflege rechtskräftig

Personaluntergrenzen in der Pflege rechtskräftig

Personaluntergrenzen in der Pflege rechtskräftig

Der Pflegemangel in Deutschland ist nach wie vor eine Problematik. Das führt zu einem hohen Risiko für Patienten. Denn häufig können essenzielle Pflegeleistungen nicht immer umgesetzt werden. Der Druck bei den Pflegern steigt ebenso. Eine Verordnung soll dies mit Grenzwerten nun ändern und somit eine Gefährdung der Patienten verhindern. Außerdem sollen die Pfleger entlastet werden.

Welche Bereiche und Grenzwerte wurden festgelegt?

Am 31. Oktober veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Bundesgesetzblatt eine neue Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Bei pflegeintensiven Gebieten wie der Neurologischen Frührehabilitation, Neurologie, Herzchirurgie und bei den Stroke-Units wurden ab 2020 Grenzwerte festgesetzt.

Eine Pflegekraft darf sich beispielsweise bei der Neurologischen Frührehabilitation um nicht mehr als fünf Patienten in der Tagschicht kümmern und in der Nachtschicht um nicht mehr als 12.

Im Bereich Neurologie sollen am Tag 10, in der Nacht 20 Patienten auf einen Pfleger kommen. Für die Herzchirurgie gilt, dass ein Pfleger oder eine Pflegerin in der Tagschicht 7 und in der Nachtschicht 15 Patienten betreuen darf.

Bei den Stroke-Units dürfen nicht mehr als drei Patienten am Tag von einem Pfleger betreut werden. Nachts soll sich eine Pflegekraft dort nicht mehr als fünf Patienten vornehmen.

Gilt die Verordnung nur für Pfleger?

Neben den Pflegekräften sind auch Pflegehilfskräfte in der Regelung miteingeschlossen.

Demgemäß ist ebenso der Anteil an Anästhesietechnischen Assistenten, Pflegehilfskräften, Notfallsanitätern und Medizinischen Fachangestellten in den genannten pflegeintensiven Bereichen festgelegt.

Abziehen des Personals aus anderen Bereichen nicht erlaubt

Darüber hinaus ist es unzulässig, Pfleger aus anderen Gebieten ohne Grenzwerte in die pflegeintensiven Bereiche zu verlegen. Dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kommt dabei die Aufgabe zu, dies genau zu prüfen.

Es liege dann ein Verstoß vor, sofern sich das Verhältnis von Pflegern in Vollkräften zu Belegungstagen in anderen Bereichen der Patientenversorgung um mehr als drei Prozent verringere.

Kritik an Personaluntergrenzen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte die Ersatzvornahme der Personaluntergrenzen durch. Das war ein notwendiger Schritt, weil die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Untergrenzen keinen Kompromiss finden konnten.

Ein Essener Gesundheitsökonom sowie der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung sprechen sich positiv für den Vorstoß aus. Die gefährliche Pflege sei fast erreicht worden. Deswegen sei es wichtig, dass die Politik nun etwas dagegen unternehme. Eine unzureichende Zahl an Pflegekräften stelle überdies ein Risiko für Patienten und Pfleger dar.

Negative Kritik äußert der Pressesprecher des Verbandes. Demnach seien Personaluntergrenzen nicht gleichzusetzen mit einer ausreichenden Personalausstattung, sondern vielmehr als absolutes Minimum zu verstehen.

Redaktion
pA Medien Gmbh
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 08.11.2019
Themen: Alle Themengebiete, Pflege
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