Das Universitätsklinikum Augsburg ist eine der jüngsten und zugleich eine der größten Universitätskliniken Deutschlands. Wir vereinen nahezu alle Fachrichtungen der Medizin unter einem Dach. Die große Bandbreite an universitärer Spitzenmedizin, höchste Versorgungsqualität und wegweisende Forschung und Lehre eröffnen unseren Mitarbeitenden zahllose Entwicklungsmöglichkeiten – und bietet Ihnen eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit.
Bringen Sie Ihr Wissen ein – und werden Sie Teil eines einzigartigen Teams, das medizinische Exzellenz mit Menschlichkeit verbindet.
Zur Verstärkung unseres Teams der Fasttrack-Unit (FTU) im operativen Intensivbereich des Zentrums für Intensivtherapie (ZIT) suchen wir zum 01.01.2027 in Vollzeit, zunächst für 24 Monate befristet, eine stellvertretende Stationsleitung (m/w/d) die gemeinsam mit der pflegerischen Leitung die pflegerische Versorgung auf universitärem Niveau aktiv mitgestaltet und weiterentwickelt.
In einem hochspezialisierten, interprofessionellen Umfeld übernehmen Sie Verantwortung für die Organisation, Qualität und Weiterentwicklung der Intensiv-Überwachungspflege und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung exzellenter Patientenversorgung.
Herr Josef Graf, Stellvertretender Pflegedirektor und Zentrumsmanager, 0821/400-4439
Frau Esra Zanker, Assistenz Zentrumsmanagement, 0821/400-4013
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen bis zum 31.10.2026 hoch und schicken Sie die Bewerbung ab.
Wir freuen uns auf Sie!
Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwarten Sie im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.