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Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.
Das Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten.
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm, den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal und insbesondere aus dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS).
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft gehört:
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Unsere Angebote
Eine Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis.
Stellenumfang 50% (20 Stunden)
Einzelheiten sind in folgendem Erlass geregelt:
01.07.2018 Az.: I.3-950.430.002-00126 – Gült.-Verz. 7200 -
Das Land Hessen bietet
Allgemeine Hinweise
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung: