Entscheiden Sie sich für ein sozialen Beruf, bei dem sich alles ums Helfen dreht. Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen? Dann helfen Sie mit, wo diese Pflege, Betreuung oder Förderung benötigen. Es gibt viele Menschen, die im Alltag Ihre professionelle Hilfe brauchen. Wie Sie Pflegepersonal, pädagogische Fachkräfte und Bezugspersonen bei ihren Aufgaben fachgerecht unterstützen, lernen Sie praxisnah in der Ausbildung zum*r Sozialassistent*in. Als Sozialassistent*in erwerben Sie während Ihrer Ausbildung Grundkenntnisse in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Pflege. Für beeinträchtigte Menschen übernehmen Sie Tätigkeiten in der Grund- und Körperpflege wie das Waschen, Betten oder Lagern und geben Hilfestellung bei der Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen. Bei der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen unterstützen Sie Eltern, Erzieher*innen und sozialpädagogische Fachkräfte: Sie gestalten mit ihnen gemeinsam den Alltag, übernehmen hauswirtschaftliche Aufgaben, geben Hilfestellung bei den Hausaufgaben und entwickeln Ideen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Nach abgeschlossener Berufsausbildung können Sie als Sozialassistent*in in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Pflegeeinrichtungen sowie in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche oder auch in Privathaushalten tätig sein.
Allgemeinbildender Lernbereich
Berufsbildender Lernbereich
Nach dem ersten Ausbildungsjahr wählen Sie entweder den Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialpflege.
Der Abschluss Staatlich geprüfter Sozialassistent oder Staatlich geprüfte Sozialassistentin ermöglicht den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifizierung an einer Fachschule im Fachbereich Sozialwesen / Sozialpädagogik oder einer Fachoberschule. Sie können sich zum*zur Staatlich anerkannten Erzieher*in oder Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in weiterqualifizieren.
Im ersten Ausbildungsjahr absolvieren Sie eine berufspraktische Ausbildung von mindestens 120 Stunden jeweils im Schwerpunkt Sozialpädagogik und im Schwerpunkt Sozialpflege. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Berufspraxis in einem gewählten Schwerpunkt an drei Tagen in der Woche (21 Stunden) in sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Einrichtungen.