Die Stadt Ratingen ist mit rund 88.000 Einwohnern die größte Stadt im Kreis Mettmann. Eingerahmt von den großen Städten an Rhein, Ruhr und Wupper bietet die Stadt Ratingen nicht nur hervorragende Verkehrsanbindungen und eine sehr gute Infrastruktur, sondern auch attraktive Kultur- und Freizeitangebote.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Ratingen ist mit derzeit 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für alle Belange der Ratinger Kinder und Jugendlichen verantwortlich, ist Träger von 16 Kindertageseinrichtungen und unterhält sechs Jugendzentren.
In der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sozialpädagogin / Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (m/w/d) für den Bezirkssozialdienst
zu besetzen.
Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere: - Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
- Erarbeitung und Umsetzung von Schutz- und Hilfekonzepten im Rahmen des Kinderschutzes
- Kriseninterventionen und Inobhutnahme von Minderjährigen
- Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konflikt- und Krisensituationen
- Aufsuchen und Beratungen von Familien mit Neugeborenen, Babybegrüßungsbesuche
- Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII
- Hilfeplanverfahren
- Aufgaben im Themenkomplex Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgang
- Mitwirkung an familiengerichtlichen Verfahren
- Dokumentation, Statistik
- Teilnahme an der Rufbereitschaft
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit: - abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Sozialpädagogik oder gleichwertiger Fachrichtungen, Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit oder vergleichbarer Abschluss
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, hohe Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und interkulturelles Verständnis
- zugewandte und akzeptierende Haltung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber
- Führerschein der Klasse B (alt: Klasse 3) sowie die Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen
- wünschenswert ist eine Zusatzqualifikation in systemischer Familien-arbeit, Mediation, lösungsorientierter Beratung oder als Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII
Wir bieten Ihnen: - ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit. Teilzeit ist möglich. Dabei sind alle Teilzeitmodelle denkbar, die gewährleisten, dass die erforderliche Arbeitszeit abgedeckt wird
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 15 TV-SuE
- flexible Arbeitszeit
- vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie betriebliche Altersvorsorge
- umfangreiche und kostenlose Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- kostengünstiges Jobticket
- Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice
Für Rückfragen und fachbezogene Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Erziehungshilfen - Frau Kaiser- unter der Telefonnummer 02102 / 550-5120 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Reinke, Telefon: 02102 / 550-1117.
Bewerbungen von Frauen sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Stadt Ratingen zur Frauenförderung ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes und für Schwerbehinderte und den Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen unter Beachtung der Bestimmungen des SGB IX.
Begrüßt werden Bewerbungen von qualifizierten Personen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder einer etwaigen Behinderung.
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich gerne mit aussagekräftigem Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Kopie Ihres Führerscheins und Zeugniskopien bis zum 14.05.2025 unter Angabe der Stellenkennziffer 51.21 (2122) über das Bewerbungsportal der Stadt Ratingen unter -ratingen.de.