Beschäftigung: befristet, Teilzeit mit 18 Wochenstunden Vergütung: EG S14 TVöD SuE Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie möchten einer sinnstiftenden Tätigkeit im sozialen Bereich nachgehen und suchen ein wertschätzendes Arbeitsumfeld mit echter Work-Life-Balance und vielfältigen Entwicklungsperspektiven? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!
Wir suchen für unser Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Die Stelle ist mit bis zu 18 Wochenstunden zu besetzen. Davon sind jeweils 9 Wochenstunden befristet bis zum 30.09.2027 und bis zum 30.09.2028.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE.
Ihre Aufgaben:
Sie beraten und begleiten Familien und junge Menschen zu Leistungen der Eingliederungshilfe und übernehmen dabei die bedarfsgerechte Planung, Steuerung und Umsetzung der erforderlichen Hilfen.
Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich:
Anspruchs- und Bedarfsprüfung
Fallführung und Hilfeplanung
Sozialverwaltungsrechtliche Umsetzung
Fachberatung und Vernetzung
Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Pahlke unter 02103/ 72-1588 bzw. barbara.pahlke@hilden.de.
Informationsverarbeitungs- und Lernkompetenz
Sie erfassen rechtliche, fachliche und fallbezogene Informationen und übertragen diese auf die Bearbeitung von Eingliederungshilfen.
Anwendungskompetenz
Sie wenden sozialrechtliche und pädagogische Fachkenntnisse strukturiert in Fallprüfung, Hilfeplanung und Leistungsgewährung an.
Selbstorganisationskompetenz
Sie planen Fallbearbeitung, Gespräche, Dokumentation und gesetzliche Verfahrensschritte eigenständig und fristgerecht.
Kreativität
Sie entwickeln praktikable Ansätze für atypische Fallkonstellationen und die Weiterentwicklung fachlicher Prozessstandards.
Kommunikationsfähigkeit
Sie führen anspruchsvolle Gespräche mit jungen Menschen, Personensorgeberechtigten, Leistungserbringern und Behörden klar und adressatengerecht.
Konfliktfähigkeit
Sie thematisieren unterschiedliche Interessen im Hilfeplanverfahren sachlich und wirken auf tragfähige Vereinbarungen hin.
Kritikfähigkeit
Sie nehmen fachliche Rückmeldungen auf und berücksichtigen berechtigte Hinweise bei Fallbearbeitung und Prozessgestaltung.
Serviceorientierung
Sie bearbeiten Anliegen von Leistungsberechtigten und Beteiligten verlässlich innerhalb des gesetzlichen Handlungsrahmens.
Netzwerk-Kompetenz
Sie nutzen regionale und überregionale Kontakte für Abstimmungen, Informationsaustausch und koordinierte Hilfeverfahren.
Verantwortungsbereitschaft
Sie treffen und dokumentieren Entscheidungen zu Hilfebedarf, Leistungsumfang und erforderlichen Schutzmaßnahmen nachvollziehbar.
Veränderungskompetenz
Sie übertragen neue rechtliche und fachliche Anforderungen auf Hilfeplanung, Fallsteuerung und Prozessstandards.
Selbstentwicklungskompetenz
Sie halten Ihre Kenntnisse zur Eingliederungshilfe und zur aktuellen Rechtsprechung durch fachliche Weiterbildung auf dem erforderlichen Stand.
Einsatzbereitschaft / Initiative
Sie bearbeiten zugeordnete Fälle eigenständig und greifen notwendige Verfahrensschritte rechtzeitig auf.
Selbstreflexionsfähigkeit
Sie überprüfen die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Gespräche, Entscheidungen und Hilfeverläufe und ziehen daraus Folgerungen für die weitere Bearbeitung.
IT-Anwendungskompetenz
Sie nutzen Standardsoftware, Dokumentenmanagement und digitale Kommunikationsmittel für Fallbearbeitung und Dokumentation.
Medienkompetenz
Sie setzen digitale Informations- und Kommunikationsmedien sachgerecht für Abstimmungen und fachlichen Austausch ein.
(Erläuterung der aufgeführten Ausprägungsgrade der Kompetenzen: grundlegend ausgeprägt/ Solide ausgeprägt/ gut ausgeprägt/ sehr gut ausgeprägt/ außerordentlich ausgeprägt)
Vielfalt ist unsere Stärke! Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. amit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1168 bzw. bewerbung@hilden.de.