Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VII

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Vollzeit
17.09.2026
Vollzeit
Stadt Hilden

Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VII

Stellenbeschreibung

Stellenbeschreibung

Empathisch. Beratend. Gemeinschaftlich.

Beschäftigung: befristet, Teilzeit mit 18 Wochenstunden Vergütung: EG S14 TVöD SuE Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sie möchten einer sinnstiftenden Tätigkeit im sozialen Bereich nachgehen und suchen ein wertschätzendes Arbeitsumfeld mit echter Work-Life-Balance und vielfältigen Entwicklungsperspektiven? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!

Wir suchen für unser Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII

Die Stelle ist mit bis zu 18 Wochenstunden zu besetzen. Davon sind jeweils 9 Wochenstunden befristet bis zum 30.09.2027 und bis zum 30.09.2028.

Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE.

Ihre Aufgaben:

Sie beraten und begleiten Familien und junge Menschen zu Leistungen der Eingliederungshilfe und übernehmen dabei die bedarfsgerechte Planung, Steuerung und Umsetzung der erforderlichen Hilfen.

Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich:

Anspruchs- und Bedarfsprüfung

  • Sie prüfen Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie individuelle Bedarfe unter Berücksichtigung des SGB IX.
  • Sie ermitteln Teilhabebeeinträchtigungen durch Hausbesuche, Gespräche und Hospitationen und dokumentieren die Ergebnisse.
  • Sie prüfen notwendige, geeignete und passgenaue Hilfen im Rahmen der Gesamtfallprüfung des Jugendamtes.

Fallführung und Hilfeplanung

  • Sie führen Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII und des Teilhabeplanverfahrens.
  • Sie entwickeln und steuern bedarfsgerechte und wirtschaftliche Hilfesettings einschließlich Hilfeplanung, Dokumentation und Kontrolle der Zielerreichung.
  • Sie bearbeiten Kindeswohlgefährdungen im eigenen Zuständigkeitsbereich gem. § 8a SGB VIII und veranlassen erforderlichenfalls Inobhutnahmen oder familiengerichtliche Verfahren.

Sozialverwaltungsrechtliche Umsetzung

  • Sie setzen Eingliederungshilfeleistungen unter Anwendung der einschlägigen sozialrechtlichen Vorschriften um.
  • Sie prüfen Vor- und Nachrangregelungen, nehmen an Teilhabeverfahrenskonferenzen und Teilhabeplanungen teil.

Fachberatung und Vernetzung

  • Sie beraten Fachkräfte der Sozialen Dienste sowie anderer Behörden und Institutionen zu Leistungsberechtigung, Leistungsart und Leistungsumfang der Eingliederungshilfe.
  • Sie wirken in regionalen und überregionalen Netzwerken zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII mit.

Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.

Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Pahlke unter 02103/ 72-1588 bzw. barbara.pahlke@hilden.de.

Ihr Profil:

Was Sie zwingend mitbringen müssen:

  • Erfolgreicher Studienabschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder ein Studienabschluss in vergleichbaren Studiengängen wie Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Kindheitspädagogik oder ein anderer für die Tätigkeit förderlicher Studienabschluss

Wir erwarten darüber hinaus folgende Kompetenzen:

Informationsverarbeitungs- und Lernkompetenz

Sie erfassen rechtliche, fachliche und fallbezogene Informationen und übertragen diese auf die Bearbeitung von Eingliederungshilfen.

Anwendungskompetenz

Sie wenden sozialrechtliche und pädagogische Fachkenntnisse strukturiert in Fallprüfung, Hilfeplanung und Leistungsgewährung an.

Selbstorganisationskompetenz

Sie planen Fallbearbeitung, Gespräche, Dokumentation und gesetzliche Verfahrensschritte eigenständig und fristgerecht.

Kreativität

Sie entwickeln praktikable Ansätze für atypische Fallkonstellationen und die Weiterentwicklung fachlicher Prozessstandards.

Kommunikationsfähigkeit

Sie führen anspruchsvolle Gespräche mit jungen Menschen, Personensorgeberechtigten, Leistungserbringern und Behörden klar und adressatengerecht.

Konfliktfähigkeit

Sie thematisieren unterschiedliche Interessen im Hilfeplanverfahren sachlich und wirken auf tragfähige Vereinbarungen hin.

Kritikfähigkeit

Sie nehmen fachliche Rückmeldungen auf und berücksichtigen berechtigte Hinweise bei Fallbearbeitung und Prozessgestaltung.

Serviceorientierung

Sie bearbeiten Anliegen von Leistungsberechtigten und Beteiligten verlässlich innerhalb des gesetzlichen Handlungsrahmens.

Netzwerk-Kompetenz

Sie nutzen regionale und überregionale Kontakte für Abstimmungen, Informationsaustausch und koordinierte Hilfeverfahren.

Verantwortungsbereitschaft

Sie treffen und dokumentieren Entscheidungen zu Hilfebedarf, Leistungsumfang und erforderlichen Schutzmaßnahmen nachvollziehbar.

Veränderungskompetenz

Sie übertragen neue rechtliche und fachliche Anforderungen auf Hilfeplanung, Fallsteuerung und Prozessstandards.

Selbstentwicklungskompetenz

Sie halten Ihre Kenntnisse zur Eingliederungshilfe und zur aktuellen Rechtsprechung durch fachliche Weiterbildung auf dem erforderlichen Stand.

Einsatzbereitschaft / Initiative

Sie bearbeiten zugeordnete Fälle eigenständig und greifen notwendige Verfahrensschritte rechtzeitig auf.

Selbstreflexionsfähigkeit

Sie überprüfen die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Gespräche, Entscheidungen und Hilfeverläufe und ziehen daraus Folgerungen für die weitere Bearbeitung.

IT-Anwendungskompetenz

Sie nutzen Standardsoftware, Dokumentenmanagement und digitale Kommunikationsmittel für Fallbearbeitung und Dokumentation.

Medienkompetenz

Sie setzen digitale Informations- und Kommunikationsmedien sachgerecht für Abstimmungen und fachlichen Austausch ein.

(Erläuterung der aufgeführten Ausprägungsgrade der Kompetenzen: grundlegend ausgeprägt/ Solide ausgeprägt/ gut ausgeprägt/ sehr gut ausgeprägt/ außerordentlich ausgeprägt)

Warum die Stadt Hilden?

Darauf können Sie sich freuen:

  • Ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit Sinn und Perspektive
  • Ein wertschätzendes Miteinander und eine gute Arbeitsatmosphäre
  • Flexible Arbeitszeiten und gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot sowie Entwicklungsmöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen
  • Leistungsgerechte Vergütung nach TVöD SuE bzw. LBesG NRW inkl. Zusatzversorgung
  • 25 % Klimazuschuss auf das Deutschlandticket
  • Unterstützung in unterschiedlichen Lebensphasen durch externe Beratungsangebote

Vielfalt ist unsere Stärke! Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. amit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.

Ihre Karriere bei uns beginnt hier bewerben Sie sich!

Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.

Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter der Telefonnummer 02103 / 72 - 1168 bzw. bewerbung@hilden.de.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 27.09.2026!

Details

INTERAMT Angebots-ID
1490607
Kennung für Bewerbungen
51.32230 u. 51.31800
Anzahl Stellen
1
Stellenbezeichnung
Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VII
Behörde
Stadt Hilden
Einsatzort Straße
Am Rathaus 1
Einsatzort PLZ / Ort
40721 Hilden
Weiterer Einsatzort PLZ / Ort
Dienstort
Hybrid
Dienstverhältnis
Arbeitnehmer
Besoldung / Entgelt
TVöD-SuE S 14
Befristet bis (Datum)
30.09.2027
Teilzeit / Vollzeit
Teilzeit
Wochenarbeitszeit
18 h für Arbeitnehmer
Erforderliches Studium
Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwesen
Bewerbungsfrist
27.09.2026
Besetzung zum
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ansprechpartner
Frau Souldeep Duggal
Stadt Hilden
40721