Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf hat zum 01.01.2027 die Stelle einer Reinigungs- und Hauswirtschaftskraft (m/w/d) für die Integrative Kindertagesstätte Apenburg unbefristet zu besetzen.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (20 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen).
Der Einsatz erfolgt in den Nachmittags- bzw. Abendstunden.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Eine Änderung bzw. Anpassung der Aufgabenzuweisung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Wir bieten Ihnen:
einen sicheren Arbeitsplatz in einem starken Team
geregelte Arbeitszeiten von Montag bis Freitag
eine sichere Bezahlung nach Entgeltgruppe 1 TVöD mit individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen
Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen)
einen Urlaubsanspruch von 31 Tagen im Jahr (ab 2027), zusätzlich arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
ein betriebliches Gesundheitsmanagement
ein freundliches und engagiertes Team
Bewerbungen Schwerbehinderter und Gleichgestellter werden bei gleicher Eignung und Befähigung begrüßt und nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt behandelt. Zur Wahrung Ihrer Interessen teilen Sie uns dies bitte bereits im Anschreiben mit bzw. legen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.07.2026 an die
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf, Hauptamt, Marschweg 3 in 38489 Beetzendorf, gern auch per E-Mail an: .
Auskünfte zu der vorgenannten Stelle erhalten Sie bei Frau Pasche, Personalamt, unter der Telefonnummer: 039000 97-121 oder per E-Mail:
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Bewerbungsristende datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.