1. Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII u. a.
2. Gutachten und Stellungnahmen
3. Teilnahme an Arbeitskreisen bei internen und externen Vernetzungsaktivitäten
4. Präventive Aktivitäten
Wir erwarten von Ihnen:
Wünschenswert:
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Herr Hermann (05331/84-186), gerne zur Verfügung.
Haben Sie Lust, Teil unserer dynamischen Kreisverwaltung zu werden?
Schwerbehinderte sowie gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Besuchen Sie unsere Homepage auf www.lkwf.de und schauen Sie, ob Ihre Vorstellungen mit unseren Werten übereinstimmen. Dann bewerben Sie sich gerne bis zum 18.8.26.