Pflegehelfer_in mit einjähriger Ausbildung (P6)

Blumenstraße 9, 42853 Remscheid
Ausbildung
03.08.2026
Ausbildung

Stellenbeschreibung

Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026


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Pflegehelfer/in in der Altenhilfe
mit einjähriger Ausbildung

Der Bedarf an Pflegekräften in der Altenpflege

wächst. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, hat

gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In rund 4.000

Einrichtungen und Diensten deutschlandweit bieten

die Dienstgeber der Caritas eine solide Ausbildung

und gute Beschäftigungsbedingungen.

Die Vergütung einer Pflegehelfer/in mit einjähriger Aus-

bildung bei der Caritas setzt sich aus verschiedenen

Bestandteilen zusammen: Das monatliche Gehalt laut

AVR-Tabelle* liegt zwischen 3.012,49 Euro im ersten

und 4.013,41 Euro ab dem 16ten Berufsjahr. Das ent-

spricht der Entgeltgruppe P6 der Anlage 32 zu den AVR.

Daneben erhalten Beschäftigte in der Pflege Zulagen in

Höhe von 166,82 Euro pro Monat. Hinzu kommen in der

Regel die Geriatriezulage in Höhe von 46,02 Euro sowie,

abhängig von den Arbeitszeiten, eine Schichtzulage von

100,00 Euro sowie Zeitzuschläge für Arbeit am Sonntag

oder nachts. Mit der Novembervergütung wird zusätzlich

eine Jahressonderzahlung von derzeit 86,00 Prozent

der Monatsvergütung ausbezahlt. Zusätzlich zu den

bereits genannten Vergütungsbestandteilen finanziert

der Arbeitgeber das sogenannte Leistungsentgelt oder

die Sozialkomponente** sowie eine betriebliche Alters-

versorgung, beispielsweise bei der Katholischen Zusatz-

versorgungskasse (KZVK) in Köln***. Die regelmäßige

Arbeitszeit bei vollem Beschäftigungsumfang beträgt

39 Stunden pro Woche. Bei einer 5-Tage Woche gewährt

die Caritas 30 Tage Urlaub.

Ausgabe für die Regionen

Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,

Nord und Nordrhein-Westfalen

PFLEGE-

HELFER/IN

SENIOREN-

WOHNHEIM

TAGES-

PFLEGE

KURZEIT-

PFLEGE

AMBULANTE

PFLEGE

BETREUTES

WOHNEN

ALTEN-

PFLEGEHEIM

Ausgabe für die Regionen

Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,

Nord und Nordrhein-Westfalen

Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026

Pflegehelfer/in (P6)

im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 3.012,49 € 36.149,88 €

Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €

Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.859,78 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 798,08 €

Gesamtvergütung 3.325,33 € 43.561,82 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.613,71 €

im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 3.363,47€ 40.361,64 €

Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €

Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.161,63 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 882,31 €

Gesamtvergütung 3.676,31 € 48.159,66 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.889,58 €

ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 4.013,41 € 48.160,92 €

Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €

Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.720,58 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 1.038,30 €

Gesamtvergütung 4.326,25 € 56.673,88 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.400,43 €

**** Die Pflegezulage beträgt in Baden-Württemberg

insgesamt 176,82 Euro pro Monat.

Weitere Informationen zur KZVK:

http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/

Hinweise:

Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier

nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend

höher sein.

  • Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des

Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen

für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“

beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in

Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).

** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten

Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-

komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-

tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld

verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-

vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne

Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des

Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.

*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen

wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-

temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-

ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.

Herausgegeben von der

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas

Dreisamstraße 15

79098 Freiburg

Telefon +49 761 200792

info@caritas-dienstgeber.de

www.caritas-dienstgeber.de


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