Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
© shutterstock, Photographee.eur
Pflegehelfer/in in der Altenhilfe
mit einjähriger Ausbildung
Der Bedarf an Pflegekräften in der Altenpflege
wächst. Wer sich für diesen Beruf entscheidet, hat
gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In rund 4.000
Einrichtungen und Diensten deutschlandweit bieten
die Dienstgeber der Caritas eine solide Ausbildung
und gute Beschäftigungsbedingungen.
Die Vergütung einer Pflegehelfer/in mit einjähriger Aus-
bildung bei der Caritas setzt sich aus verschiedenen
Bestandteilen zusammen: Das monatliche Gehalt laut
AVR-Tabelle* liegt zwischen 3.012,49 Euro im ersten
und 4.013,41 Euro ab dem 16ten Berufsjahr. Das ent-
spricht der Entgeltgruppe P6 der Anlage 32 zu den AVR.
Daneben erhalten Beschäftigte in der Pflege Zulagen in
Höhe von 166,82 Euro pro Monat. Hinzu kommen in der
Regel die Geriatriezulage in Höhe von 46,02 Euro sowie,
abhängig von den Arbeitszeiten, eine Schichtzulage von
100,00 Euro sowie Zeitzuschläge für Arbeit am Sonntag
oder nachts. Mit der Novembervergütung wird zusätzlich
eine Jahressonderzahlung von derzeit 86,00 Prozent
der Monatsvergütung ausbezahlt. Zusätzlich zu den
bereits genannten Vergütungsbestandteilen finanziert
der Arbeitgeber das sogenannte Leistungsentgelt oder
die Sozialkomponente** sowie eine betriebliche Alters-
versorgung, beispielsweise bei der Katholischen Zusatz-
versorgungskasse (KZVK) in Köln***. Die regelmäßige
Arbeitszeit bei vollem Beschäftigungsumfang beträgt
39 Stunden pro Woche. Bei einer 5-Tage Woche gewährt
die Caritas 30 Tage Urlaub.
Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
PFLEGE-
HELFER/IN
SENIOREN-
WOHNHEIM
TAGES-
PFLEGE
KURZEIT-
PFLEGE
AMBULANTE
PFLEGE
BETREUTES
WOHNEN
ALTEN-
PFLEGEHEIM
Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
Pflegehelfer/in (P6)
im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.012,49 € 36.149,88 €
Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.859,78 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 798,08 €
Gesamtvergütung 3.325,33 € 43.561,82 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.613,71 €
im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.363,47€ 40.361,64 €
Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.161,63 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 882,31 €
Gesamtvergütung 3.676,31 € 48.159,66 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.889,58 €
ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 4.013,41 € 48.160,92 €
Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 3.720,58 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 1.038,30 €
Gesamtvergütung 4.326,25 € 56.673,88 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 3.400,43 €
**** Die Pflegezulage beträgt in Baden-Württemberg
insgesamt 176,82 Euro pro Monat.
Weitere Informationen zur KZVK:
http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/
Hinweise:
Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier
nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend
höher sein.
Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen
für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“
beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in
Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).
** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten
Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-
komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-
tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld
verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-
vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne
Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des
Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.
*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen
wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-
temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-
ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.
Herausgegeben von der
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas
Dreisamstraße 15
79098 Freiburg
Telefon +49 761 200792
info@caritas-dienstgeber.de
www.caritas-dienstgeber.de
© shutterstock, Photographee.eu