Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
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Pflegehelfer/in
in der Altenhilfe
Einstieg in einen sozialen Beruf mit besten Aus-
sichten: Pflegehelfer/innen ohne Ausbildung in der
Altenpflege sind gefragt und vielseitig gefordert. Bei
der Caritas arbeiten Pflegehilfskräfte hauptsächlich
in Pflegeheimen. Mit rund 4.000 Einrichtungen und
Diensten deutschlandweit ist die Caritas einer der
größten und erfahrensten Arbeitgeber und Ausbilder
von Berufstätigen in der Pflege.
Die Vergütung einer Pflegehilfskraft bei der Caritas
setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
Das monatliche Gehalt laut AVR-Tabelle* liegt zwischen
2.941,25 Euro im ersten und 3.154,01 Euro ab dem
16ten Berufsjahr. Das entspricht der Entgeltgruppe P4
der Anlage 32 zu den AVR. Daneben erhalten Beschäf-
tigte in der Pflege Zulagen in Höhe von 166,82 Euro pro
Monat. Hinzu kommen in der Regel die Geriatriezulage
in Höhe von 46,02 Euro sowie, abhängig von den
Arbeitszeiten, eine Schichtzulage von 100,00 Euro sowie
Zeitzuschläge für Arbeit am Sonntag oder nachts. Mit
der Novembervergütung wird zusätzlich eine Jahres-
sonderzahlung von derzeit 86,00 Prozent der Monats-
vergütung ausbezahlt. Zusätzlich zu den bereits
genannten Vergütungsbestandteilen finanziert der
Arbeitgeber das sogenannte Leistungsentgelt oder die
Sozialkomponente** sowie eine betriebliche Alters-
versorgung, beispielsweise bei der Katholischen Zusatz-
versorgungskasse (KZVK) in Köln***. Die regelmäßige
Arbeitszeit bei vollem Beschäftigungsumfang beträgt
39 Stunden pro Woche. Bei einer 5-Tage Woche gewährt
die Caritas 30 Tage Urlaub.
Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
PFLEGE-
HILFSKRAFT
SENIOREN-
WOHNHEIM
TAGES-
PFLEGE
KURZEIT-
PFLEGE
AMBULANTE
PFLEGE
BETREUTES
WOHNEN
ALTEN-
PFLEGEHEIM
Ausgabe für die Regionen
Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,
Nord und Nordrhein-Westfalen
Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026
Pflegehelfer/in (P4)
im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 2.941,25 € 35.295,00 €
Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.798,52 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 780,98 €
Gesamtvergütung 3.254,09 € 42.628,58 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.557,71 €
im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.048,99 € 36.587,88 €
Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.891,17 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 806,84 €
Gesamtvergütung 3.361,83 € 44.039,97 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.642,40 €
ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr
Tabellenentgelt 3.154,01 € 37.848,12 €
Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €
Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €
Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €
Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.981,49 €
Leistungsentgelt (2,00 %) 832,04 €
Gesamtvergütung 3.466,85 € 45.415,73 €
daraus ergibt sich ein
Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.724,94 €
**** Die Pflegezulage beträgt in Baden-Württemberg
insgesamt 176,82 Euro pro Monat.
Weitere Informationen zur KZVK:
http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/
Hinweise:
Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier
nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend
höher sein.
Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen
für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“
beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in
Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).
** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten
Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-
komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-
tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld
verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-
vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne
Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des
Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.
*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen
wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-
temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-
ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.
Herausgegeben von der
Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas
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