Pflegehelfer_in in der Altenpflege (P4)

Blumenstraße 9, 42853 Remscheid
Vollzeit
02.07.2026
Vollzeit

Stellenbeschreibung

Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026

© Shutterstock, Lighthunter

Pflegehelfer/in
in der Altenhilfe

Einstieg in einen sozialen Beruf mit besten Aus-

sichten: Pflegehelfer/innen ohne Ausbildung in der

Altenpflege sind gefragt und vielseitig gefordert. Bei

der Caritas arbeiten Pflegehilfskräfte hauptsächlich

in Pflegeheimen. Mit rund 4.000 Einrichtungen und

Diensten deutschlandweit ist die Caritas einer der

größten und erfahrensten Arbeitgeber und Ausbilder

von Berufstätigen in der Pflege.

Die Vergütung einer Pflegehilfskraft bei der Caritas

setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

Das monatliche Gehalt laut AVR-Tabelle* liegt zwischen

2.941,25 Euro im ersten und 3.154,01 Euro ab dem

16ten Berufsjahr. Das entspricht der Entgeltgruppe P4

der Anlage 32 zu den AVR. Daneben erhalten Beschäf-

tigte in der Pflege Zulagen in Höhe von 166,82 Euro pro

Monat. Hinzu kommen in der Regel die Geriatriezulage

in Höhe von 46,02 Euro sowie, abhängig von den

Arbeitszeiten, eine Schichtzulage von 100,00 Euro sowie

Zeitzuschläge für Arbeit am Sonntag oder nachts. Mit

der Novembervergütung wird zusätzlich eine Jahres-

sonderzahlung von derzeit 86,00 Prozent der Monats-

vergütung ausbezahlt. Zusätzlich zu den bereits

genannten Vergütungsbestandteilen finanziert der

Arbeitgeber das sogenannte Leistungsentgelt oder die

Sozialkomponente** sowie eine betriebliche Alters-

versorgung, beispielsweise bei der Katholischen Zusatz-

versorgungskasse (KZVK) in Köln***. Die regelmäßige

Arbeitszeit bei vollem Beschäftigungsumfang beträgt

39 Stunden pro Woche. Bei einer 5-Tage Woche gewährt

die Caritas 30 Tage Urlaub.

Ausgabe für die Regionen

Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,

Nord und Nordrhein-Westfalen

PFLEGE-

HILFSKRAFT

SENIOREN-

WOHNHEIM

TAGES-

PFLEGE

KURZEIT-

PFLEGE

AMBULANTE

PFLEGE

BETREUTES

WOHNEN

ALTEN-

PFLEGEHEIM

Ausgabe für die Regionen

Baden-Württemberg, Bayern, Mitte,

Nord und Nordrhein-Westfalen

Faktenblatt Vergütung STAND FEBRUAR 2026

Pflegehelfer/in (P4)

im 1. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 2.941,25 € 35.295,00 €

Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €

Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.798,52 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 780,98 €

Gesamtvergütung 3.254,09 € 42.628,58 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.557,71 €

im 5. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 3.048,99 € 36.587,88 €

Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €

Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.891,17 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 806,84 €

Gesamtvergütung 3.361,83 € 44.039,97 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.642,40 €

ab dem 16. Berufsjahr:
pro Monat pro Jahr

Tabellenentgelt 3.154,01 € 37.848,12 €

Pflegezulage**** 166,82 € 2.001,84 €

Geriatriezulage 46,02 € 552,24 €

Schichtzulage 100,00 € 1.200,00 €

Jahressonderzahlung (86,00 %) 2.981,49 €

Leistungsentgelt (2,00 %) 832,04 €

Gesamtvergütung 3.466,85 € 45.415,73 €

daraus ergibt sich ein

Beitrag zur KZVK (6,00 %)*** 2.724,94 €

**** Die Pflegezulage beträgt in Baden-Württemberg

insgesamt 176,82 Euro pro Monat.

Weitere Informationen zur KZVK:

http://www.kzvk.de/versicherte/betriebsrente/

Hinweise:

Da die Höhe der Zeitzuschläge monatlich variiert, werden sie hier

nicht berücksichtigt – die Gesamtvergütung kann entsprechend

höher sein.

  • Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des

Deutschen Caritasverbandes (AVR): Hier sind die Regelungen

für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils in „Anlagen“

beschrieben. Gehaltsklassen und Entwicklungsstufen sind in

Tabellen dargestellt (Tabellenentgelt).

** Zwei Prozent der in einer Einrichtung jährlich gezahlten

Monatsentgelte stehen für das Leistungsentgelt und die Sozial-

komponente zur Verfügung. Dienstgeber und Mitarbeitervertre-

tung können in einer Dienstvereinbarung regeln, wie das Geld

verwendet wird, z.B. die Sozialkomponente für Gesundheits-

vorsorge oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ohne

Dienstvereinbarung wird das Leistungsentgelt im Januar des

Folgejahres an die Beschäftigten ausbezahlt.

*** Neben der KZVK gibt es weitere Zusatzversorgungskassen

wie z.B. die Bayrische Versorgungskammer und in Baden-Würt-

temberg den KVBW. Zum Teil sind Eigenbeiträge der Beschäftig-

ten enthalten, z.B. bei der KZVK derzeit 0,40 Prozent.

Herausgegeben von der

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite der AK Caritas

Dreisamstraße 15

79098 Freiburg

Telefon +49 761 200792

info@caritas-dienstgeber.de

www.caritas-dienstgeber.de

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