Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten
Förderung der Lebenszufriedenheit
menschenwürdige Begleitung Sterbender
Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
aktive Förderung des guten Betriebsklimas
wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
Anleitung von Schülern und Praktikanten
Entwicklung und Sicherung der Qualität
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
fachliche Qualifikation:
Ausbildung zur Pflegehilfskraft oder gleichwertige Ausbildung
Quereinsteiger möglich nach Einarbeitung
persönliche Grundfähigkeiten:
körperliche und seelische Stabilität
Ausgeglichenheit und Geduld
Kreativität
Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
Initiative und Einsatzbereitschaft
Teamfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Organisationsfähigkeit
Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
Einfühlungsvermögen
Urteilsvermögen
Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle:
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
Geschäftsleitung
Pflegedienstleitung
stellv. Pflegedienstleitung
Pflegefachkräfte
Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
behandelnde Ärzte der Patienten (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
anderen Pflegehilfskräften, Laienpflegekräfte, Aushilfskräften im Pflegebereich, Zivildienstleistende
Patientenbezogene Aufgaben:
Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
Mithilfe bei der Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten
Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.
Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste.
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen:
Information, Anleitung und Beratung von pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
Verpflichtung zur Arbeit nach den im ambulanten Pflegedienst geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
betriebsbezogene Aufgaben:
wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Führen von Stunden- / Einsatznachweisen
Teilnahme an den Teambesprechungen zur Dienst- und Einsatzplanung
Arbeitszeit 08.00Uhr-16.00Uhr Mo-So
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen:
Die Pflegehilfskraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
zu der Pflegedienstleitung
zu der Qualitätsbeauftragten
zu den Pflegefachkräften
zu den behandelnden Ärzten
zu den Praktikanten
zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen