Unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundversorgung von Patienten und Pflegebedürftigen, sind aber rechtlich klar von eigenständigen medizinischen Tätigkeiten ausgeschlossen.
Ziel ist die Entlastung des Pflegefachpersonals und die Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen.
Hauptschulabschluss oder vergleichbar wird benötigt, um sich für die Stelle zu bewerben!
Benötigten Fähigkeiten:
Körperliche Belastbarkeit und Stressresistenz.
Empathie, Geduld und Kommunikationsfähigkeit für den Umgang mit Pflegebedürftigen und Teamarbeit.
Flexibilität für Schichtdienste, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Aufgabenbereiche der Pflegehelfer/in ohne Zusatzqualifikationen:
Sie dürfen die Klienten rund um den folgenden rechtlichen Rahmen bedienen:
Keine eigenständige medizinische Versorgung: Pflegehelfer dürfen keine Medikationen verabreichen, keine Injektionen setzen oder invasive pflegerische Maßnahmen durchführen.
Arbeit unter Anleitung: Alle Aufgaben erfolgen unter Supervision von examinierten Pflegefachkräften.
Basisqualifikation: Viele Einrichtungen verlangen ca. 200 Stunden Grundkurs, um Mindeststandards der Pflege zu gewährleisten.
Pflegehelfer ohne Ausbildung übernehmen vor allem unterstützende Tätigkeiten in der Grundpflege und helfen bei alltäglichen Aufgaben
Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen, Ankleiden, Toilettengang und Mundhygiene
Mobilität: Hilfestellung beim Aufstehen, Gehen, Umlagern, Nutzung von Rollatoren oder Rollstühlen, Bewegungstherapien
Ernährung: Begleitung und Unterstützung bei Mahlzeiten, Zubereitung oder mundgerechtes Zerkleinern von Speisen, Getränkehilfe
Hauswirtschaftliche Aufgaben: Reinigung der Patientenzimmer, Bettwäschewechsel, Einkäufe oder Besorgungen
Dokumentation: Notieren einfacher Beobachtungen wie Essensaufnahme, Vitalparameter oder allgemeiner Zustand zur Weitergabe an Pflegefachpersonal