Ø Passgenaue, an den Bedürfnissen und Bedarfen der Kund*innen orientierte Dienstleistungen im Bereich Pflege, Assistenz, ISB und Betreuung sind sichergestellt
Ø Die Lebensqualität der Kund*innen und die Förderung ihrer sozialen Teilhabe sind bestmöglich gefördert .
Ø Es bestehen gute Arbeitsbedingungen einschließlich einer guten Arbeitsorganisation
Ø Die Dienstleistungen werden gemäß der strategischen und operativen Vorgaben effizient und effektiv erbracht.
3. Zuordnung der Stellung
Wird vertreten: von stellvertretender Pflegedienstleitung
Vertritt: Geschäftsleitung
4. Vorgesetzte der/des Stelleninhabers/in/s
Geschäftsführung
5. Unmittelbar nachgeordnete Mitarbeitende
Alle in Pflegetätigen Mitarbeiter/innen.
6. Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Erfordernissen der Stelle und den gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen.
7. Aufgaben und Befugnisse
Grundsätzlich ist es die Aufgabe die Zusammenarbeit und Vernetzung intern und extern zu fördern, vorhandenes Wissen zu nutzen, neues Wissen zu entwickeln und weiterzugeben und für eine Umsetzung der vorgegebenen Standards zu sorgen.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt auf dem aktuellen Stand des Wissens und wissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Einbeziehung ökonomischer sowie ökologischer Notwendigkeiten.
Das Gepräge der Stelle bestimmen folgende Aufgaben in der Leitung:
Ø Die personelle, wirtschaftliche, organisatorische und fachliche Leitungsverantwortung im Bereich der Pflege und Assistenz der Kund*innen im Baustein absolute und relative Versorgungssicherheit. Dazu gehört u.a. die Verantwortung für
o die Sicherstellung einer ganzheitlichen, bezugs-, ressourcen- und bedürfnisorientierten Pflege und Betreuung
o Sicherstellung einer optimalen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
o die Optimierung der Zusammenarbeit aller relevanten Fach- und Personengruppen
o die Schaffung möglichst mitarbeiterfreundlicher Arbeitsbedingungen
o die Gestaltung einer nachhaltig motivierenden Mitarbeiterführung, incl. Bildungsplanung
o die Unterstützung einer nachhaltigen Personalentwicklung
o verantwortlich für die Ausbildung der Altenpflege und Entwicklung von Netzwerken
Ø Fallmanagement der Unterstützungsangebote für die Kund*innen
Ø Angehörigenarbeit
Ø Öffentlichkeitsarbeit
Ø Akquisition von Kund*innen mit Hilfebedarf
Dies beinhaltet im Einzelnen:
Fachliche Steuerung
Sicherstellung der Dienstleistungen an
den Kundinnen*
Kontrolle der Dienstleistungsprozesssteuerung sowie der Ergebnisqualität
Umsetzung eines Pflegecontrollings, z.B. durch Pflegevisiten oder anderer geeigneter Assessmentverfahren der Pflege
Erstellung, Implementierung und Evaluation von Konzepten zur Weiterentwicklung der fachlichen Standards auf der Grundlage der Bedürfnisse der Kund*innen und verantwortlich für die Umsetzung
Kooperation und Vernetzung der Dienstleistungen mit anderen Fachdisziplinen sowie lokalen und überregionalen Anbietern ergänzender Dienste
Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung externer Kontrollen
Umsetzung der Fortbildungsinhalte evaluieren
Hygieneanforderungen
Einhaltung und Umsetzung der Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften **** Personal, Führen und Leiten
Personalführung
Mitarbeitergespräche mit den Mitarbeitern (auch in der Probezeit) nach den internen Vorgaben führen, einschließlich des Einbringens der vereinbarten Entwicklungsziele und –Maßnahmen in die nächste Bildungsplanung
Fachliche Beratung, Coaching nachgeordneter MA
Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung in der Pflege
Begleitung und ggf. Coaching der Praxisanleiter
Einarbeitung sicherstellen
Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder interne Vereinbarungen umgehend zu bearbeiten
Erstellen von Beurteilungen, Zwischenzeugnissen und Zeugnissen
Personaleinsatz
Ermittlung und Anpassung des Personalbedarfs für die Versorgung der Kund*innen
Kontrolle eines verantwortlichen Umgangs mit den Personalressourcen, Arbeitszeitkonten unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes, der AVR, MVG und interner Vorgaben
Fort- und Weiterbildung
Bereitschaft zur ständigen Schulung/ Fortbildung ggf. auch außerhalb der Arbeitszeit
Bereitschaft für die Annahme von Beratung
Weitergabe von erlerntem Wissen an Kolleginnen und Kollegen
Verantwortung für das Erlösvolumen der erbrachten Leistungen
Akquisition neuer Kund*innen mit Hilfebedarf
Qualitätsmanagement
Durchführungsverantwortung der verbindlichen Vorgaben der Qualitätsmanagementhandbücher
Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
Initiieren von und Mitarbeit in Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen und Workshops, etc.
Sicherstellung des Beschwerdemanagements
Kultur und Prozess-steuerung
Förderung eines ergebnisorientierten Konfliktmanagements
Kommunikation, Gremienarbeit, Repräsentation
Kommunikation und Gremienarbeit
Sicherstellung einer quartiers- und regionsweiten Kommunikationsstruktur
Beschaffung aller Informationen für die Erfüllung der Aufgaben für das Kommunikationssystem
Informationsweitergabe an Ärzte, sowie andere interne und externe Berufsgruppen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Externe Repräsentation des Ambulanten Pflegedienstes bei öffentlichen Anlässen
Kooperation und Beratung
Kundinnen und Angehörigenarbeit*
Beratung von Kund*innen und deren Angehörigen
Unterstützung der Akquisition von bürgerlich engagierten Menschen und Koordination einer aktiven Ehrenamtlichen Arbeit vor Ort
Kooperation mit anderen Stellen
Herstellen von und Kontaktpflege zu externen Kooperationspartnern 8. Sonstige Aufgaben
Der/dem Stelleninhaber/in können darüber hinaus zeitweise andere oder zusätzliche, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden.
9. Erforderliche Qualifikation
Die Ausübung der Tätigkeiten setzt Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraus, die in der Regel durch eine 3-jährige Ausbildung zur Krankenschwester oder Pfleger oder nach dem Krankenpflegegesetz zur Altenpflegerin oder Pfleger erworben werden kann.
Darüber hinaus ist eine abgeschlossene Weiterbildung zur Pflegedienstleitung bzw. verantwortlichen Pflegefachkraft erforderlich.