Landesamt für Besoldung und Versorgung in
Fellbach
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
bis Besoldungsgruppe A 10 LBes O A /
Entgeltgruppe E9a TV-L
Vollzeit / Teilzeit
Entdecken Sie vielseitige und herausfordernde Jobs mit
attraktiven Einstiegsmöglichkeiten in einem zukunfts-
sicheren Umfeld.
Wir sind eine innovative und moderne Dienstleistungs-
behörde mit über 1.200 Beschäftigten in Fellbach. Die
Zahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen,
Gehältern, Reisekosten und Zuschüssen zu
Krankheitskosten (Beihilfe) an die Beschäftigten des
Landes Baden-Württemberg sind unsere zentralen
Aufgaben. Dabei werden wir durch moderne Informations-
und Kommunikationstechnik unterstützt.
Beihilfefähigkeit
mittleren Verwaltungsdienst (w/m/d);
Verwaltungsfachangestellter (w/m/d); Kauffrau für
Bürokommunikation (w/m/d); (zahn-)medizinische
Fachangestellte (w/m/d); pharmazeutisch-
kaufmännische Angestellte (w/m/d);
Arbeiten
ergebnisorientierte Arbeitsweisen
ein umfassendes Fortbildungsangebot
Arbeitszeitmodelle; gleitende Arbeitszeit 39,5 h /
Woche (Arbeitnehmerverhältnis) bzw. 41 h/Woche
(Beamtenverhältnis)
pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
Tarifbeschäftigte
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9a TV-L bzw. der
Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW
bewertet.
KONTAKT
Fragen zum Bewerbungsprozess
Herr Luu (Personalabteilung)
Tel.: 0711 3426 - 2290
E-Mail: Bewerbung@lbv.bwl.de
Fachliche Fragen
Herr Ginter (Referatsleitung Fachabteilung)
Tel.: 0711 3426 - 3713
IHRE BEWERBUNG
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie uns bitte unter
Angabe der Kennziffer 1112 per Mail an
Bewerbung@lbv.bwl.de zu.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
WEITERE INFORMATIONEN
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich
teilbar ist.
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind
Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung
vorrangig berücksichtigt.
Datenschutzhinweise:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre
personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88
Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15
Landesdatenschutzgesetz und §§ 83 bis 88
Landesbeamtengesetz zu Zwecken der Personalplanung
und des Personaleinsatzes verwendet. Ihre
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des
Auswahlverfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen
vernichtet und nicht zurückgesandt.