Mitten in Hamburg – mitten im Geschehen: In unserer Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sorgst du gemeinsam mit deinen 13 Kolleg:innen sowie 3 Amtstierärzt:innen für den Verbraucherschutz. Ob kultige Bars auf St. Pauli, bunte Betriebe in St. Georg, ländliche Strukturen in Finkenwerder, das geschäftige Treiben im Hamburger Hafen, Veranstaltungen wie der Hamburger DOM oder der Fleischgroßmarkt und der Großmarkt für Obst, Gemüse und Blumen – du betreust sie alle.
Du übernimmst eigenverantwortlich die Überwachung/Beratung rund um das Lebensmittelrecht - inklusive Ursachenermittlungen. Bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften bist du am Zug und leitest die nötigen Maßnahmen ein.
Du nimmst Proben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Kosmetika und Bedarfsgegenständen - immer mit dem Blick fürs Detail.
EU-Schnellwarnungen? Du gehst den Dingen auf den Grund, führst Ermittlungen durch und koordinierst Rückrufaktionen.
Kontrollberichte und Risikoanalysen erstellst du mit BALVI iP/BALVI mobil.
Du führst Vollzugsmaßnahmen durch. Und manchmal bist du gefragt, wenn andere schlafen: Einsätze nachts oder am Wochenende sorgen für Abwechslung.
abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleurin bzw. zum staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur
eine Fahrerlaubnis der Klasse III / Klasse B
unbedingte körperliche Belastbarkeit (Hinweis: Das Vorliegen der unbedingten körperlichen Belastbarkeit wird im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens vom Personalärztlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt)
Vorteilhaft
Du besitzt fundierte Kenntnisse im Lebensmittelrecht sowie im Ordnungswidrigkeiten-, Straf- und Verwaltungsrecht.
Du hast einen sicheren Umgang mit BALVI IP und den gängigen Office-Programmen.
Du übernimmst Verantwortung und handelst lösungsorientiert, bist strukturiert eigenständig, arbeitest aber trotzdem gerne im Team.
Du bringst Durchsetzungsvermögen, Konfliktstärke und Überzeugungskraft mit und drückst dich klar und verbindlich aus.
Du arbeitest gerne mit Menschen und bleibst dabei immer freundlich.
aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage (https://www.hamburg.de/go/1192220) und Datenschutzhinweise (https://www.hamburg.de/go/1192218) ).
Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Männern. Da sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen (http://t.hh.de/3499870)