in Vollzeit / unbefristet / ab sofort
Im SKM-Familienzentrum Vingst werden in 3 Gruppen Kinder im Alter von 0,5 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. 16 Kinder haben ihren Platz im U3-Bereich.
„Leben und Lernen in Erfahrungszusammenhängen“ – Die individuelle Lebenssituation des Kindes und der Familien sind Basis unserer pädagogischen Arbeit.
Unsere Arbeit ist eingebettet in eine enge Kooperation mit den Eltern, dem sozialen Umfeld und bei Bedarf therapeutischen Praxen. Angebote des SKM Köln und anderer Netzwerke und Kooperationspartner im Sozialraum ergänzen unsere Arbeit.
Wir suchen Unterstützung durch eine pädagogische Ergänzungskraft. In einem Team aus 11 Mitarbeitenden kannst Du Deine Ideen gestalterisch einbringen und umsetzen. Gelebt werden flache Hierarchien, ein offenes Miteinander und Spaß bei der Arbeit.
Nach einer individuellen Einarbeitung bist Du eine wichtige Säule unseres Teams und übernimmst Verantwortung bei der Gestaltung der Entwicklung unserer Kinder, angelehnt an unsere Konzeption.
Offene Fragen zur Stelle beantwortet Dir gerne unser Referent für Personal im Sachgebiet Familienzentren, Frank Manterfeld, unter Tel.: 0221/2074-241 - Du möchtest Dein künftiges Team und Deinen Arbeitsplatz live erleben? - Im Rahmen Deines Bewerbungsprozesses hast Du zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit dazu. Sprich uns gerne darauf an.
Homepage des Familienzentrums Vingst
Für unsere Jobs gibt es keine Bewerbungsfristen. Solange der Job angezeigt wird, kannst Du Dich schnell und bequem - ohne Anschreiben - bewerben. Bitte lade einfach Deinen Lebenslauf hoch oder übernimm diesen aus Deinen Sozialen Medien.
Da es sich um eine Arbeitsstelle handelt, für die nach der Personalverordnung des Landes NRW eine abgeschlossene Berufsausbildung als pädagogische Ergänzungskraft zwingend erforderlich ist, bitten wir Dich, einen entsprechenden Qualifikationsnachweis Deinen Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Der SKM Köln hat ein Institutionelles Schutzkonzept erstellt, um für die Besucherinnen und Besucher seiner Dienste und Einrichtungen wie auch für die Mitarbeitenden ein geschütztes Umfeld sicherstellen zu können. Daher ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nötig, das bei Vorlage nicht älter sein darf als drei Monate.