Bei der Kreisstadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als
Heilerziehungspfleger/in (m/w/d) oder Heilpädagogin/Heilpädagoge (m/w/d)
als einrichtungsübergreifende Kraft in den städtischen Kindertagesstätten zu besetzen.
Die Stadt Heinsberg betreibt zurzeit 12 eigene Kindertagesstätten mit ca. 205 Beschäftigten und insgesamt etwa 1.100 Betreuungsplätzen.
Ihre Aufgaben:
Sie tragen die Verantwortung für die Planung und Ausführung heilpädagogischer Angebote in Kleingruppen und können so ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit viel Raum für eigene Ideen in vier Kitas gestalten.
Sie bieten individuelle Förderung, zugeschnitten auf die Bedarfe der Ihnen zugeteilten Kinder an und stellen eine zusätzliche Förderung durch heilpädagogische Maßnahmen sicher.
Der Schwerpunkt Ihres Aufgabenprofils liegt auf der heilpädagogischen Frühförderung der Ihnen zugeteilten Kinder. Sie gestalten eigenverantwortlich die gezielten heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf.
Sie unterstützen das Team der jeweiligen Einrichtung mit heilpädagogischen Impulsen, Handlungsansätzen und Ihrem ressourcenorientierten Blick auf die Kinder und Familien.
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger/in (m/w/d) oder Heilpädagogin/Heilpädagoge (m/w/d)
- Sensibilität im Umgang mit entwicklungsverzögerten und herausfordernden Kindern
- Erfahrung im Umgang mit Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
- professioneller Blick für die Förderung und Stabilisierung individueller Bedarfe der Kinder
- Bereitschaft zur Unterstützung der Entwicklungsprozesse im konstruktiven Austausch mit den pädagogischen Fachkräften der jeweiligen Kita
Führerschein der Klasse B und eigener PKW sind wünschenswert
Ihre Kompetenzen:
- ein hohes Maß an Flexibilität und Eigenmotivation
- Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke
- Fähigkeit zur Gestaltung von ganzheitlichen Bildungsmöglichkeiten und zielführenden Förderangeboten auf der Grundlage von heilpädagogischen Ansätzen
- Freude an Kleingruppenarbeit und individueller Entwicklungsbegleitung
positive Grundeinstellung zu einer inklusionspädagogischen Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen:
- ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit viel Raum für eigene Ideen
- eine aktive Unterstützung Ihrer fachlichen Entwicklung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Einbindung in ein kompetentes und multiprofessionelles Arbeitsumfeld
interne Fachberatung
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) einschließlich der besonderen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 8b TVöD. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen von Teilzeitbeschäftigungen denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist.
Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:
Familienfreundlicher Arbeitgeber (Work-Life-Balance)
- vielfältige Teilzeitmodelle (nach Möglichkeit Unterstützung der individuellen Wünsche) und planbare Arbeitszeiten
- kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
- längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
- grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr zuzüglich 2 Regenerationstage
- zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
- grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“)
toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
Finanziell attraktiver Arbeitgeber
- tarifvertraglich festgelegtes Entgelt
- regelmäßige Entgelterhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den sechs Erfahrungsstufen der Entgelttabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts
- Zahlung einer monatlichen Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 130,- € (bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine anteilige Zahlung)
- jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld von ca. 85 %)
- monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrages
- betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird
- zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich
- Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“)
Sicherer Arbeitgeber
- Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
Alle Ansprüche sind tarifvertraglich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
- Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund.
- Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest
Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung
Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitenden hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.
Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Bewerbungen aller Geschlechter sind daher ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsende ist der 22.6.2025 .
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an:
Stadt Heinsberg
Der Bürgermeister
- Hauptamt -
Postfach 1220
52516 Heinsberg
oder per E-Mail an stadt@heinsberg.de .
Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.
Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Cordewener (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1010, E-Mail: stadt@heinsberg.de).
Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans (Tel.: 02452/14-5110).