Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Pflegefachkraft (m/w/d) auf der Intensivstation
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen.
Gestalten Sie Ihre Zukunft mit uns: In unserer Klinik erwarten Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten in Anästhesie, Chirurgie, Neurologie und Innerer Medizin – ganz im Einklang mit Ihren beruflichen Zielen.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihren bevorzugten Fachbereich an, damit wir Ihre Wünsche und Perspektiven optimal einbeziehen können.
Braucht Ihr ganzes Können - Ihr Aufgabengebiet:Moderne Medizintechnik:
Alle Intensivstationen sind mit aktueller Technik ausgestattet (u. a. Beatmung, Überwachung, Dialyse)
Ziel: optimale und sichere Patientenversorgung
Einarbeitung & Teamintegration:
Strukturierte Einarbeitung über bis zu 3 Monate
Begleitung durch einen festen Tutor für einen erfolgreichen Start
Fort- und Weiterbildung:
Umfangreiche Angebote über die klinikeigene Carus-Akademie
Inhalte sind speziell auf die Anforderungen der Intensivbereiche zugeschnitten
Teamkultur & Zusammenarbeit:
Interdisziplinäres und berufsgruppenübergreifendes Arbeiten als zentrale Säule
Ermöglicht eine ganzheitliche und effiziente Patientenbetreuung
Elena Koch
Tel.: 0351-458 2594
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.