Beschäftigung: unbefristet, Teilzeit mit 15 Wochenstunden Vergütung: EG S4 TVöD-SuE Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie haben Lust, Grundschulkinder nach der Schule bis zum Nachmittag zu begleiten? Haben Sie kreative Ideen, um ein pädagogisch ausgewogenes Bildungs-, Spiel- und Freizeitangebot zu gestalten und durchzuführen? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!
Wir suchen für unser Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung eine
Die Stelle ist mit 15 Wochenstunden unbefristet zu besetzen.
Die Arbeitszeit verteilt sich auf fünf Tage und liegt in der Mittagszeit (ca. 11.30 Uhr bis 14:30 Uhr). Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltgruppe S 4 TVöD SuE.
Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließungszeiten der Grundschulen abzustimmen, insbesondere auf die Schließzeiten während der Sommerferien.
Die Offene Ganztagsschule (OGS) in Hilden bietet eine herausfordernde und zugleich erfüllende Tätigkeit in einem engagierten und dynamischen Team, das mit Engagement und Herz die Kinder auf ihrem Bildungsweg begleitet und fördert. Gemeinsam mit Ihnen organisieren wir eine pädagogisch ausgewogene Betreuung in Verbindung mit Hausaufgaben und weiteren Bildungsangeboten.
Folgende Tätigkeiten gehören zu Ihren Aufgaben:
Ihr Aufgabengebiet:
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Eisenburger oder Frau Wortmann unter Telefonnummer 02103/ 248523 und tanja.eisenburger@hilden.de bzw. Alexandra.Wortmann@hilden.de.
Das bringen Sie unbedingt mit:
Wir verfügen über ein institutionelles Schutzkonzept, das dem Schutz der Kinder und der Wahrung ihrer Rechte dient. Im Rahmen des §72a SGB VIII und den Vorgaben des Landesjugendamtes NRW, setzen wir die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Einstellung voraus.
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impf-nachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzulegen.
Wir verfügen über ein institutionelles Schutzkonzept, das dem Schutz der Kinder und der Wahrung ihrer Rechte dient. Im Rahmen des §72a SGB VIII und den Vorgaben des Landesjugendamtes NRW, setzen wir die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Einstellung voraus.
Informationsverarbeitungs- und Lernkompetenz
Informationen aus dem pädagogischen Alltag werden aufgenommen und für die Gestaltung von Betreuungsangeboten genutzt.
Anwendungskompetenz
Grundlegende pädagogische Kenntnisse werden in der Betreuungssituation sicher angewendet.
Selbstorganisationskompetenz
Die Betreuungssituation wird strukturiert vorbereitet und die Abläufe im Tagesgeschehen eigenständig koordiniert.
Kreativität
Ideen für Spiel- und Freizeitangebote werden entwickelt und in abwechslungsreiche Aktivitäten umgesetzt.
Kommunikationsfähigkeit
Informationen werden im Austausch mit Kindern, Eltern und im Team verständlich und adressatengerecht vermittelt.
Konfliktfähigkeit
Konfliktsituationen im Betreuungsalltag werden sachlich aufgegriffen und lösungsorientiert begleitet.
Kritikfähigkeit
Rückmeldungen aus dem Arbeitsumfeld werden aufgenommen und zur Weiterentwicklung der Betreuung genutzt.
Serviceorientierung
Die Betreuung wird zuverlässig und im Sinne der Bedürfnisse der Kinder gestaltet.
Netzwerk-Kompetenz
Kontakte im schulischen Umfeld werden genutzt, um Informationen auszutauschen und Abläufe abzustimmen.
Verantwortungsbereitschaft
Verantwortung für die Betreuung der Kinder wird übernommen und im Alltag verlässlich wahrgenommen.
Veränderungskompetenz
Auf wechselnde Anforderungen im Betreuungsalltag wird flexibel reagiert.
Selbstentwicklungskompetenz
Möglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung werden wahrgenommen und für die Tätigkeit genutzt.
Einsatzbereitschaft / Initiative
Aufgaben im Betreuungsalltag werden eigenständig aufgegriffen und umgesetzt.
Selbstreflexionsfähigkeit
Das eigene Handeln im Umgang mit Kindern wird reflektiert und bei Bedarf angepasst.
IT-Anwendungskompetenz
Digitale Anwendungen werden im Rahmen der schulischen Organisation genutzt.
Medienkompetenz
Digitale Medien werden grundlegend als unterstützendes Arbeitsmittel im schulischen Umfeld eingesetzt.
Vielfalt ist unsere Stärke. Die Stadt Hilden setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion ein. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Welt-anschauung oder Behinderung. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter 02103 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.