Befristet auf 3 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung | In Vollzeit mit 42 Wochenstunden | Vergütung nach TV-Ä | Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine medizinische Fachkompetenz in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie – am besten mit Dir!
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie ist für die sektorale Vollversorgung der Region Münster/Steinfurt zuständig. Sie umfasst 50 vollstationäre Behandlungsplätze auf fünf Stationen für Patienten im Alter von 6 – 18 Jahren, eine interdisziplinär gemeinsam mit der Erwachsenenpsychiatrie geführte Eltern-Baby-Tagesklinik, eine Familientagesklinik für Klein- und Vorschulkinder, eine Tagesklinik für Kinder und Jugendliche sowie eine Institutsambulanz mit mehreren universitären Spezialsprechstunden u.a. für das Kleinkind- und Vorschulalter, für Geschlechtsdysphorie, für Flüchtlingskinder und für Essstörungen. Das Behandlungsspektrum der Klinik umfasst alle psychischen und psychosomatischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Die psychotherapeutische Ausrichtung ist psychodynamisch-systemisch und integriert störungsspezifische verhaltenstherapeutische Ansätze. Die Klinik zeichnet sich durch die Integration familientherapeutischer Verfahren in ihren multimodalen Behandlungskonzepten besonders aus.
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
ANFORDERUNGEN:
WIR BIETEN:
Rückfragen an: Klinikdirektor Herrn Prof. Dr. med. Georg Romer, T 0251 83-56608
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BESTE BEDINGUNGEN:
Abwechslungsreich
Fort- und Weiterbildung
Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
Familienfreundlich
Weitere Vorteile
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.